Montenegro hat die visafreie Einreise für Bürger der Türkei erneut geöffnet, jedoch die zulässige Aufenthaltsdauer im Land von 90 auf 30 Tage verkürzt. Die Entscheidung wurde von der Regierung im Rahmen der Verschärfung der Migrationspolitik und der Angleichung der Visaregeln an die Standards der Europäischen Union getroffen.
Was sich für türkische Staatsbürger geändert hat
Laut dem neuen Beschluss können türkische Staatsbürger wieder visafrei nach Montenegro einreisen, dürfen sich jedoch nicht länger als 30 Tage im Land aufhalten. Zuvor erlaubte die visafreie Regelung einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, war jedoch vorübergehend ausgesetzt worden.
Die Behörden betonen, dass die Verkürzung der Aufenthaltsdauer eine präventive Maßnahme ist und darauf abzielt, die Risiken illegaler Migration zu verringern. Sollte sich die Sicherheitslage verschlechtern, behält sich Montenegro das Recht vor, das Visaregime erneut einzuführen.
Verstärkte Kontrollen und Zusammenarbeit mit der Türkei
Die Regierung berichtet über eine verbesserte Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden und die Einführung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen. Gemeint sind strengere Migrations- und Grenzkontrollen sowie der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden beider Länder.
Das Innenministerium und die Polizeidirektion haben nach Angaben der Regierung alle in den Beschlüssen des Nationalen Sicherheitsrats vorgesehenen Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration umgesetzt.
Kurs auf vollständige Übereinstimmung mit der Visapolitik der EU
Die Wiederaufnahme der visafreien Regelung mit der Türkei in eingeschränkter Form ist Teil einer umfassenderen Strategie Montenegros zur Harmonisierung der Visapolitik mit den Regeln der Europäischen Union. Ähnliche Änderungen sind auch gegenüber anderen Drittstaaten geplant — insbesondere gegenüber Aserbaidschan, dessen Regelung bis Mitte Januar angepasst werden soll.
Die Behörden betonen, dass solche Schritte im Kontext der europäischen Integration und der Vorbereitung des Landes auf eine künftige EU-Mitgliedschaft notwendig sind.
