Legalisierung von Objekten in Montenegro steckt fest: Von 62.500 Anträgen wurden nur 6 % bearbeitet
In Montenegro wurden bislang rund 62.500 Anträge auf Legalisierung illegal errichteter Objekte eingereicht, jedoch wurden nur etwa sechs Prozent entschieden, teilte Nikola Ražnatović aus der Direktion für die Legalisierung rechtswidriger Objekte mit. Zur Erinnerung: ...
In Montenegro wurden bislang etwa62,5 Tausend Anträge auf Legalisierung illegal errichteter Objekteeingereicht, jedoch wurden nurrund sechs Prozentdavon entschieden, сообщил Nikola Ražnatović aus der Direktion für die Legalisierung rechtswidriger Objekte.
Zur Erinnerung: Seit dem 1. August 2025 gilt in Montenegroein neues Gesetzüber die Legalisierung eigenmächtig errichteter Objekte. Das Dokument wurde auf der achten Sitzung der 28. Legislaturperiode der Skupština am 31. Juli 2025 verabschiedet und am 1. August vom Präsidenten unterzeichnet. Sein Inkrafttreten ist für den Immobilienmarkt von großer Bedeutung, denn nun werden Eigentums- und Transaktionsregeln für Wohnimmobilien strikt an das Vorhandensein von Genehmigungsunterlagen geknüpft.
Was regelt das neue Gesetz?
Das Gesetz legt das Verfahren zur Legalisierung eigenmächtiger Bauten fest, beschreibt die rechtlichen Folgen der Genehmigungserteilung und bestimmt, welche Objekte genau legalisiert werden können.
Derzeit haben
Notare Transaktionen ausgesetztmit Objekten, deren Status„nema dozvole“(keine Genehmigung) lautet. Dies hängt mit dem Inkrafttreten des neuen Legalisierungsgesetzes zusammen. Nun wirdder Verkauf oder die Vermietung von Immobilien ohne bestätigte Legalisierungsdokumente unmöglich.
Ražnatović merkte an, dass es schwierig sei, die genaue Zahl illegaler Objekte im Land zu nennen. Von 2018 bis Juli 2025 wurden
62.495 Anträgeeingereicht, von denennur 3.589entschieden wurden — das entspricht etwa6 %der Gesamtzahl.
Er erinnerte daran, dass der Öffentlichkeit bereits Satellitenaufnahmen der Objekte präsentiert wurden und im kommenden Jahr eine Kontrollaufnahme geplant ist. Die im Juli erfasste Referenzaufnahme wird unverändert bleiben. Alle nach Juli 2025 ohne Genehmigung errichteten Objekte
können nicht im Kataster eingetragen werden; anschließend wird für sie ein Abrissbescheid erlassen. Wurde ein Objekt hingegen im Juli 2025 als Bauwerk mit Überbau identifiziert, kann es die Legalisierung beantragen.
Ražnatović erläuterte das Verfahren im Detail: Der erste Schritt ist die Eintragung des Objekts ins Kataster. Ist es nicht registriert, muss ein
Vermessungsberichtüber den tatsächlichen Zustand des Bauwerks erstellt werden; anschließend sind die Unterlagen zusammen mit einer notariell beglaubigten Erklärung bei der zuständigen Katasterdienststelle einzureichen. Nach Erhalt des Bescheids über die Eintragung des Objekts ins Kataster stellt der Eigentümer die Unterlagen zusammen und reicht den Antrag auf Legalisierung bei der örtlichen Selbstverwaltung ein.
Die Kosten für die Erstellung des Vermessungsberichts belaufen sich nach seinen Angaben allein für die erste Phase auf mehr als 300 Euro.
Für die Einreichung bei der Gemeinde müssen ein Antrag auf Legalisierung ausgefüllt, ein beglaubigter Katasterbericht (Original oder Kopie), Fotos aller Fassaden sowie ein Auszug aus dem Immobilienregister beigefügt werden. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Antragsteller innerhalb von 15 Tagen über die Vollständigkeit der Unterlagen zu informieren. Ist die Akte unvollständig, hat der Antragsteller
90 TageZeit, um die fehlenden Angaben nachzureichen.
Ražnatović betonte, dass
zonen der kostenlosen Legalisierung in ländlichen Gebieten gelten— in jeder Gemeinde wurden Pläne zur städtebaulichen Sanierung genehmigt, es müssen lediglich die Unterlagen zusammengestellt und eingereicht werden.
Zu den Fristen für die Legalisierung von Immobilien in Montenegro
Seiner Einschätzung nach hängt der so niedrige Anteil entschiedener Anträge mit der Einstellung der Arbeiten am Generalregulierungsplan zusammen: 2021 verzichtete das damalige Ministerium auf dessen Ausarbeitung, was zu Verzögerungen im Prozess führte.
Er fügte hinzu, dass das Gesetz
keine Fristen für das Legalisierungsverfahren selbst festlegt, sondern lediglich eine sechsmonatige Frist für die Antragstellung durch jene Eigentümer vorsieht, deren Objekte noch nicht ins Kataster eingetragen sind. Diese Frist läuft am 14. Februar ab, jedoch erklärte der Minister auf einer Sondersitzung der Skupština, dass sie um weitere sechs Monate verlängert werde.
Ražnatović betonte, dass das Gesetz „maximal vereinfacht“ sei und die Legalisierung jedes Objekts ermögliche, das keine Gefahr für die öffentliche Infrastruktur darstellt.
Wenn Sie in Montenegro eine Immobilie besitzen,
die unter das neue Legalisierungsgesetz fällt, können unsere SpezialistenIhnen helfen, das Verfahren zu verstehen. Wir wissen, welche Unterlagen erforderlich sind, wohin und innerhalb welcher Fristen sie einzureichen sind und worauf zu achten ist, damit das Objekt offiziell den Status eines legalen Objekts erhält. Dieser Ansatz erspart unnötige Bürokratie und ermöglicht es, die Immobilie künftig problemlos zu verkaufen, zu vermieten oder zu nutzen.
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