Das Gesundheitsministerium Montenegros hat einen Entwurf von Änderungen zum Gesundheitsgesetz vorgelegt, die die Grundlage für eine beschleunigte Entwicklung digitaler Gesundheitsdienste schaffen und den Rechtsrahmen an moderne Anforderungen anpassen sollen. Die wichtigsten Änderungen sollen die geltende Gesetzgebung mit dem neuen Gesetz über medizinische Daten im Gesundheitswesen harmonisieren, das im Arbeitsprogramm der Regierung für dieses Jahr vorgesehen ist.
Einheitliche Standards und Integration medizinischer Daten
Laut dem Dokument besteht das Ziel der Reform darin, die Pflichten aller Akteure des Gesundheitssystems in Bezug auf die Führung, Erhebung und Speicherung medizinischer Dokumentation, die Standardisierung von Daten sowie die Zusammenführung verstreuter IT-Lösungen in ein einheitliches digitales System klar festzulegen.
Diese Integration wird im Rahmen der Strategie zur Entwicklung des digitalen Gesundheitswesens 2024–2028 umgesetzt, die die Schaffung eines modernen, funktionalen und geschützten Informationsraums vorsieht.
Im Gesundheitsministerium betont man, dass die Notwendigkeit eines separaten Gesetzes zur Regulierung von Datenbanken im Gesundheitswesen erst nach der Ausarbeitung des aktuellen Gesundheitsgesetzes deutlich wurde. Dieser Schritt wird es ermöglichen,sämtliche medizinischen Informationen der Patienten an einem Ort zusammenzuführenund einen strengen Zugriffsschutz sowie die Sicherheit zu gewährleisten.
Vorbereitung auf ein neues Gesetz zur Digitalisierung der Medizin
Die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, dass Fragen der digitalen Transformation – von der Infrastruktur bis zur Führung von Patientenakten und dem Betrieb desIntegrierten Gesundheitsinformationssystems(Integralnog zdravstvenog informacionog sistema oder kurzIZIS) – künftig in einem neuen Spezialgesetz detaillierter geregelt werden.
Eine Reihe von Artikeln wird präzisiert oder vollständig gestrichen:
- die ersten beiden Artikel bringen die Terminologie mit den neuen Normen in Einklang,
- Artikel 3 passt das Gesetz an die Vorschriften zum Gesundheits- und Arbeitsschutz an,

