Ab Freitag werden in Podgorica, Cetinje, Budva und Ulcinj neue restriktive Maßnahmen eingeführt. Insbesondere werden die Gastronomiebetriebe geschlossen, und in Wohnräumen dürfen sich nur Mitglieder einer Familie aufhalten. Dies teilte das Institut für öffentliche Gesundheit mit.
Gemäß der neuen Liste wechseln Bar, Berane, Nikšić, Mojkovac, Kotor, Bijelo Polje, Pljevlja und Andrijevica in die Gruppe Nummer 2. In diesen Gemeinden wird die Arbeit der Gastronomiebetriebe auf 22:00 Uhr begrenzt. Außerdem dürfen an einem Tisch maximal zwei Personen sitzen, sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich. Zudem ist es verpflichtend, einen Abstand von mindestens einem Meter von Stuhl zu Stuhl einzuhalten, wenn die Menschen an den Tischen sitzen und sich mit dem Rücken zueinander wenden.
Die Maßnahmen treten um Mitternacht am 6. November in Kraft und gelten 14 Tage lang. Zur Erinnerung: Ende September führte das Institut für öffentliche Gesundheit das „Ampelsystem“ ein. Grundlage ist die Zahl der Erkrankten pro 100.000 Einwohner.
Restriktive Maßnahmen je nach Zahl der Erkrankten in den letzten 14 Tagen:
Unter 400:
Keine Änderungen. Allerdings werden die strikte Einhaltung der Protokolle und die strenge Kontrolle der Umsetzung der geltenden epidemiologischen Maßnahmen fortgesetzt.
Zwischen 400 und 799:
22:00 Uhr – Schließzeit der Betriebe. An einem Tisch dürfen maximal zwei Personen sitzen (in Innenräumen und auf der Terrasse). Die Stühle müssen mindestens einen Meter voneinander entfernt stehen.
Zwischen 800 und 1.199:
Verbot des Betriebs von Restaurants und Cafés, einschließlich Hotelbetrieben. In Wohnräumen dürfen sich nur Mitglieder einer Familie aufhalten.
Über 1.200:
Den Menschen wird verboten, ihre Wohneinheiten von 22:00 bis 5:00 Uhr zu verlassen (mit einigen Ausnahmen). Bürgern, die Rollstuhlfahrer sowie Personen betreuen, die aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage sind, alltägliche Tätigkeiten selbstständig auszuführen (dies muss durch ein Attest bestätigt werden), und Haustiere ausführen, ist es erlaubt, sich nicht länger als 60 Minuten pro Tag im Freien aufzuhalten.
Gleichzeitig bleibt das Verbot des Betriebs von Restaurants und Cafés, einschließlich Hotelbetrieben, bestehen. In Wohnräumen dürfen sich nur Mitglieder einer Familie aufhalten.

