Anlässlich des bevorstehenden Neujahrsfestes und des religiösen FeiertagsWeihnachtenfür Gläubige der römisch-katholischen und der orthodoxen Konfession sind der 24., 25. und 26. Dezember sowie der 1. und 3. Januar und außerdem der 6., 7. und 8. Januar arbeitsfreie Tage,teiltedas montenegrinische Ministerium für Wirtschaftsentwicklung mit.
Gemäß dem Gesetz über die Feier religiöser Feiertage haben Katholiken Anspruch auf bezahlten Urlaub zu Weihnachten und am Heiligabend: Freitag, der 24. Dezember, Samstag, der 25. Dezember, und Sonntag, der 26. Dezember.
Neujahr wird am Samstag, dem 1. Januar, und Sonntag, dem 2. Januar, gefeiert. Da der zweite Ruhetag auf einen Sonntag fällt, ist der erste arbeitsfreie Tag der darauffolgende Tag, was bedeutet, dass der zweite arbeitsfreie Tag Montag, der 3. Januar, ist.
Orthodoxe Gläubige haben Anspruch auf bezahlten Urlaub zu Weihnachten und am Heiligabend: Donnerstag, der 6. Januar (Heiligabend), Freitag, der 7. Januar (erster Weihnachtstag) und Samstag, der 8. Januar (zweiter Weihnachtstag).
„Staatsorgane, Organe der lokalen Selbstverwaltung, öffentliche Einrichtungen, öffentliche Unternehmen und andere Subjekte, die Tätigkeiten von öffentlichem Interesse ausüben, sind verpflichtet, an Feiertagen die Durchführung von Tätigkeiten sicherzustellen, deren Unterbrechung schädliche Folgen für Bürger oder den Staat haben kann“, hieß es im Ministerium.

