Im Parlament von Montenegro werdenÄnderungen zum Gesetz zur Verhinderung illegaler Geschäftstätigkeit geprüft, deren Ziel es ist, die Kontrolle zu verschärfen, die Schattenwirtschaft zu verringern und die Steuerdisziplin zu erhöhen.
Was gilt als illegale Geschäftstätigkeit?
Der Gesetzentwurf legt klar fest, dass zu illegaler Tätigkeit Folgendes gehört:
- Arbeit ohne Registrierung,
- Geschäftstätigkeit ohne die erforderlichen Genehmigungen,
- oder unter Verstoß gegen die Bedingungen, unter denen diese Genehmigungen erteilt wurden.
Besonders hervorgehoben wird: kein Unternehmen und kein Unternehmer darf ohne offizielle Registrierung und Genehmigungen arbeiten. Ausnahmen gelten nur für Banken, Mikrokreditorganisationen, Postbetreiber und Veranstalter von Glücksspielen.
Beschränkungen für Eigentümer problematischer Firmen
Die Neuerungen führen ein striktes Verbot für Eigentümer von Unternehmen mit finanziellen Problemen ein:
- Personen, die mehr als 30 % an Firmen halten, die sich in Insolvenz oder Liquidation befinden,
- sowie jene, deren Konten wegen Steuerschulden gesperrt sind.
Solche Personen dürfen nicht:
- neue Unternehmen gründen,
- sich als Unternehmer registrieren,
- Anteile an anderen Firmen erwerben.
Das Verbot gilt, bis alle Gründe für seine Einführung beseitigt sind, und erstreckt sich sogar auf abhängige Gesellschaften.
Geldstrafen — bis zu 20.000 Euro
Die vorgeschlagenen Änderungen erhöhen die Strafbeträge für Verstöße erheblich:
