Entwickler von nicht verkauften Wohnungen in im Bau befindlichen Objekten werden mit einer Steuer von 1 % belegt, in fertiggestellten gewerblich-wohnwirtschaftlichen Komplexen – mit 0,5 %. Eigentümer von temporären Objekten zahlen eine Steuer von 0,4 % ihres Wertes. Darüber hinaus werden auch geschlossene Terrassen in Wohnungen besteuert.
Die Immobiliensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für den Haushalt von Budva. Ihr Einnahmenteil wird in diesem Jahr 37,8 Mio. Euro betragen. Die Einnahmen aus der Steuererhebung werden auf 12,5 Mio. Euro geschätzt.

