Steuerliche Regulierung von Plattformen für Kurzzeitvermietung (Booking und Airbnb)
Gemäß den in Ausarbeitung befindlichen Vorschriften werden internationale Buchungsdienste wie Booking.com und Airbnb in das System der Steuerüberwachung Montenegros integriert. Dies wird natürliche und juristische Personen betreffen, die Unterkünfte für Touristen anbieten.
Die wichtigsten geplanten Änderungen:
- Automatischer Datenaustausch: Digitale Plattformen werden verpflichtet, den Steuerbehörden Montenegros Informationen über die Einkünfte lokaler Vermieter und die Anzahl der getätigten Transaktionen bereitzustellen.
- Kontrolle der Registrierung: Die Vermietung von Wohnraum ohne Eintragung des Objekts in das offizielle Register des Tourismusministeriums und ohne Erhalt der entsprechenden Lizenz wird für die Darstellung auf ausländischen Plattformen unmöglich sein.
- Verwaltung der Mehrwertsteuer: Es werden Mechanismen geprüft, bei denen die Plattformen als Steueragenten auftreten oder die Angaben direkt zur Berechnung der Mehrwertsteuer (PDV) auf Vermittlungsleistungen (Provisionen von Buchungsseiten) übermitteln.
Digitalisierung und Kontrolle des E-Commerce-Sektors
Parallel dazu verschärft der Staat die Fiskalpolitik im Bereich des Online-Handels. Unter besondere Kontrolle geraten kommerzielle Verkäufe über soziale Netzwerke und lokale Internetplattformen.
Die Steuerbehörden planen, die Mengen an Paketen und Kurierlieferungen innerhalb des Landes zu verfolgen, um nicht registrierte gewerbliche Tätigkeiten aufzudecken. Ziel dieser Maßnahmen ist die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für den traditionellen Einzelhandel und digitale Verkäufer sowie die Unterbindung von Vertriebskanälen für Waren ohne Zahlung der ordnungsgemäßen Zölle und der Mehrwertsteuer.
Angleichung an die fiskalischen EU-Richtlinien
Die Einführung dieser Mechanismen ist Teil der Verpflichtungen Montenegros zur Synchronisierung der Gesetzgebung mit den europäischen Anforderungen, insbesondere mit den Entsprechungen der Richtlinie
