Общество31. Mai 2020

Montenegro öffnet die Grenzen für 26 Länder

Das Nationale Koordinierungsgremium (NKO) hat beschlossen, Bürgern aus 26 Ländern ab dem 1. Juni die Einreise nach Montenegro ohne Quarantäne und Selbstisolation zu erlauben. Die Länder wurden nach folgendem Kriterium ausgewählt – weniger als 25 aktive COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner....

Der Nationale Koordinierungsrat (NKO) hat beschlossen, Bürgern aus 26 Ländern ab dem 1. Juni die Einreise nach Montenegro ohne Quarantäne und Selbstisolation zu erlauben. Die Länder wurden nach folgendem Kriterium ausgewählt – weniger als 25 aktive COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner. Somit öffnet Montenegro seine Grenzen für Touristen aus Slowenien, Island, Kroatien, der Slowakei, der Schweiz, Albanien, Österreich, Norwegen, Monaco, Kosovo, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Dänemark, Litauen, Lettland, Aserbaidschan, Luxemburg, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Israel, Nordmazedonien, Irland, Tschechien, Finnland und Estland. Leider sind Russland, Belarus und die Ukraine nicht auf dieser Liste. Dabei sind der Luft- und Seeverkehr erlaubt, und die vorherige Maßnahme für die allgemeine Luftfahrt bleibt in Kraft. Der Warenverkehr für den Bedarf Montenegros sowie der Warentransit bleiben ungehindert.

„Unsere Bürger und Ausländer mit ständigem oder befristetem Wohnsitz in unserem Land, die aus Ländern nach Montenegro einreisen, in denen der bestätigte Wert aktiver Coronavirus-Fälle über 25 pro 100.000 Einwohner liegt, werden für 14 Tage in Selbstisolation oder Quarantäne eingestuft. Für Personen, bei denen der PCR-Test auf SARS-CoV-2 negativ ausfiel, wird die Maßnahme der Selbstisolation und Quarantäne nach 14 Tagen aufgehoben“, teilte das NKO mit.

Öffentliche Veranstaltungen, einschließlich Hochzeiten, Beerdigungen und Sportwettkämpfe, sind erlaubt. Allerdings dürfen an diesen Veranstaltungen (im Freien oder in Innenräumen) bis zu 200 Personen teilnehmen. Dabei bleibt die Einhaltung des Abstands – mindestens zwei Meter voneinander – verpflichtend. Darüber hinaus ist der Betrieb von Diskotheken, Clubs, Bars sowie Kinderspielräumen gemäß den Anweisungen des Instituts für öffentliche Gesundheit erlaubt. Kinos, Theater und Kindergärten werden in Kürze öffnen. Außerdem nehmen ab dem 1. Juni in jeder Region die Ministerien des Innern gemäß der festgelegten Arbeitszeit ihre Arbeit auf. Genehmigungen für den dauerhaften und befristeten Aufenthalt sowie die Arbeit von Ausländern, deren Gültigkeit abgelaufen ist, gelten bis zum 1. Juli dieses Jahres.

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