Die Regierung Montenegros hat neue epidemiologische Maßnahmen beschlossen, die vom 25. September bis zum 8. Oktober gelten werden. Darüber berichtete auf der gestrigen Pressekonferenz der Direktor des Instituts für öffentliche Gesundheit, Igor Galić. Einige Maßnahmen, die ab heute gelten, sehen vor, dass an Hochzeiten und Feierlichkeiten bis zu 50 Personen teilnehmen dürfen, die über COVID-Zertifikate verfügen müssen, Live-Musik in Innenräumen erlaubt ist und ab dem 9. Oktober der Zutritt zu Supermärkten und Hypermärkten nur noch mit Impfbescheinigung gestattet sein wird.
Hier sind die Maßnahmen, die ab heute gelten:
- Das nationale digitale Impfzertifikat wird unmittelbar nach der zweiten Dosis des Impfstoffs ausgestellt und gilt ab diesem Zeitpunkt. Es ist nicht mehr nötig, 14 Tage nach der vollständigen Impfung zu warten.
- Neben dem Zutritt zu Einkaufszentren und Innenräumen von Gastronomiebetrieben ist das nationale digitale Impfzertifikat Voraussetzung für den Eintritt in:
- Businesszentren;
- Verwaltungsgebäude, in denen mehr als drei Unternehmen tätig sind;
- Einrichtungen, die mit dem Handel von Nicht-Lebensmitteln befasst sind und deren Fläche 1.000 Quadratmeter übersteigt.
Die Eigentümer, Besucher und Manager dieser Einrichtungen sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Maßnahmen zu kontrollieren und eine dafür verantwortliche Person zu benennen.
- Die Zahl der Personen, die an Hochzeiten und anderen privaten Feierlichkeiten in Gastronomiebetrieben teilnehmen, ist bei Vorliegen eines nationalen digitalen Impfzertifikats auf 50 begrenzt. Dies gilt auch, wenn die Zeremonie auf einer Terrasse, im Garten oder innerhalb eines Gastronomiebetriebs stattfindet.
- In den Innenräumen von Gastronomiebetrieben ist Live-Musik erlaubt, sofern alle Mitarbeiter, Musiker und Gäste über ein nationales digitales Impfzertifikat verfügen.
Wir erinnern daran, dass das nationale digitale Impfzertifikat nur dann gültig ist, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
1) die Person wurde vollständig geimpft, unabhängig davon, wie viele Tage seit der Auffrischungsimpfung vergangen sind;
2) ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein positives Ergebnis, das vor mindestens 14 und höchstens 180 Tagen gemacht wurde;
3) ein negatives Antigen-Schnelltestergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist.
Die Erfüllung der oben genannten Bedingungen ist für die folgenden Kategorien nicht erforderlich:
- Kinder unter 18 Jahren. - Alle Reisenden, die die letzten 15 Tage in einem dieser Länder verbracht haben: Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Albanien und Nordmazedonien.
