Der Nationale Koordinierungsrat (NKO) für Infektionskrankheiten hat beschlossen, in jeder Gemeinde je nach epidemiologischer Lage neue restriktive Maßnahmen einzuführen. Die neuen Maßnahmen treten ab Montag (28.09) in Kraft.
Grundlage ist der Indikator der Zahl der Erkrankten pro 100.000 Einwohner. Die aktuellen Werte nach Gemeinden:
Restriktive Maßnahmen je nach Zahl der Erkrankten in den letzten 14 Tagen:
Unter 400: Keine Änderungen. Allerdings werden die strikte Einhaltung der Protokolle und die strenge Kontrolle der Umsetzung der geltenden epidemiologischen Maßnahmen fortgesetzt.
Zwischen 400 und 799: 22:00 Uhr – Schließzeit der Lokale. An einem Tisch dürfen maximal zwei Personen sitzen (innen und auf der Terrasse). Die Stühle müssen mindestens einen Meter voneinander entfernt stehen.
Zwischen 800 und 1 199: Verbot des Betriebs von Restaurants und Cafés, einschließlich der Einrichtungen in Hotels. In Innenräumen dürfen sich nur Mitglieder derselben Familie aufhalten.
Über 1 200: Menschen wird es verboten sein, ihre Wohneinheiten von 22:00 bis 5:00 Uhr zu verlassen (mit einigen Ausnahmen). Bürgern, die Rollstuhlfahrer sowie Personen betreuen, die aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage sind, alltägliche Tätigkeiten selbstständig zu verrichten (dies muss durch ein Attest bestätigt werden), und Haustiere ausführen, ist es erlaubt, sich nicht länger als 60 Minuten pro Tag im Freien aufzuhalten.
Dabei bleibt das Verbot des Betriebs von Restaurants und Cafés, einschließlich der Einrichtungen in Hotels, bestehen. In Innenräumen dürfen sich nur Mitglieder derselben Familie aufhalten.
Die Entscheidung über die Lockerung der Beschränkungen wird automatisch alle 14 Tage je nach den Werten der Erkrankungsindikatoren getroffen.
Den aktuellen Daten zufolge werden die strengsten Beschränkungen ab Montag in Nikšić, Berane und Andrijevica gelten.
Beginn des Schuljahres
Unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage und der Bedingungen zum Beginn des Schuljahres hat der NKO das Bildungsministerium beauftragt, bis Montag alle entsprechenden Parameter zu prüfen und festzulegen sowie die Öffentlichkeit über alle Aspekte des Schuljahresbeginns zu informieren.
Um die Ausbreitung des Virus unter Schülern und Studierenden einzudämmen, hat der NKO beschlossen, die Regelung zum Tragen von Masken zu ändern. Das bedeutet, dass auch Kinder über 5 Jahre verpflichtet sein werden, eine Gesichtsmaske zu tragen.
Außerdem hat der NKO dem Gesundheitsministerium vorgeschlagen, eine Entscheidung über eine Entschädigung für medizinisches Personal zu treffen, das mit COVID-19-Patienten arbeitet.
