Das Gesundheitsministerium Montenegros hat einen Entwurf für Änderungen des Gesundheitsgesetzes vorgelegt, die die Grundlage für die beschleunigte Entwicklung digitaler Gesundheitsdienste schaffen und den Rechtsrahmen an moderne Anforderungen anpassen sollen. Die wichtigsten Änderungen sollen die Harmonisierung der geltenden Gesetzgebung mit dem neuen Gesetz über medizinische Daten im Gesundheitswesen gewährleisten, das im Arbeitsprogramm der Regierung für dieses Jahr vorgesehen ist.
Einheitliche Standards und Integration medizinischer Daten
Laut dem Dokument besteht das Ziel der Reform darin, die Pflichten aller Akteure des Gesundheitssystems in Bezug auf die Führung, Erhebung und Speicherung medizinischer Dokumentation, die Standardisierung von Daten und die Zusammenführung verstreuter Informationslösungen zu einem einheitlichen digitalen System klar zu definieren.
Diese Integration wird im Rahmen der Strategie zur Entwicklung des digitalen Gesundheitswesens für 2024–2028 umgesetzt, die die Schaffung eines modernen, funktionalen und geschützten Informationsraums umfasst.
Im Gesundheitsministerium betont man, dass die Notwendigkeit eines separaten Gesetzes zur Regelung von Datenbanken im Gesundheitswesen erst nach der Ausarbeitung des aktuellen Gesundheitsgesetzes offensichtlich wurde. Dieser Schritt wird es ermöglichen, alle medizinischen Informationen der Patienten an einem Ort zusammenzuführen und einen strengen Zugriffskontroll- und Sicherheitsmechanismus zu gewährleisten.
Vorbereitung auf das neue Gesetz zur Digitalisierung der Medizin
Die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, dass Fragen der digitalen Transformation — von der Infrastruktur bis zur Führung medizinischer Akten und dem Betrieb des Integrierten Medizinischen Informationssystems (Integralnog zdravstvenog informacionog sistema oder kurz IZIS) — im neuen Sondergesetz ausführlicher geregelt werden.
Eine Reihe von Artikeln wird präzisiert oder vollständig gestrichen:
- die ersten beiden Artikel bringen die Terminologie mit den neuen Normen in Einklang,
- Artikel 3 bringt das Gesetz mit den Vorschriften zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz in Einklang,
