Aufenthaltserlaubnis in Montenegro 2026: Die Schwelle von 150.000 Euro und Steuern statt der Einstellung von Mitarbeitern
Die Regierung Montenegros hat die endgültigen Änderungen am „Ausländergesetz“ für den Erhalt oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eingebracht. Die im Herbst vorgeschlagenen Regelungen, die unter Expats für Panik sorgten, wurden abgeschwächt. Wir erklären, wie man eine Aufenthaltserlaubnis (Boravak) erhält und verlängert.
Die Regierung von Montenegro hat die endgültigen Änderungen am „Ausländergesetz“ (Zakon o strancima) verabschiedet. Die ursprünglichen Vorschläge vom letzten Herbst, die unter Expats für Unruhe gesorgt hatten, wurden abgemildert. Wir klären auf, wie man im Jahr 2026 eine Aufenthaltserlaubnis (Boravak) erhält oder verlängert, wie viel Immobilien jetzt kosten müssen und welche Steuern Firmenbesitzer zu zahlen haben.
Ende 2025 überarbeitete die Regierung unter Milojko Spajić den strengen Gesetzesentwurf. Die wichtigste Nachricht: Bürokratie wurde durch finanzielle Anforderungen ersetzt. Montenegro verabschiedet sich von der massenhaften „billigen“ Einwanderung und setzt stattdessen auf finanzstarke Residenten und digitale Nomaden.
Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:
1. Aufenthaltstitel durch Immobilien: Mindestwert von 150.000 €
Die meistdiskutierte Änderung betrifft Artikel 56 des Gesetzes. Die Ära, in der man ein günstiges Studio oder ein Häuschen in den Bergen zur Legalisierung kaufen konnte, ist vorbei.
Neue Kaufbedingungen:
Mindestschwelle: Grundlage für den Erhalt einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ist nun der Besitz von Immobilien mit einem Schätzwert von mindestens 150.000 €.
Eigentumsanteil: Der Ausländer muss mindestens die Hälfte (50 %) der Anteile an dem Objekt besitzen, wobei der Wert dieses Anteils proportional der Schwelle entsprechen muss (d. h. ein Objekt für zwei Personen muss mindestens 300.000 € wert sein).
Wichtiger Hinweis für Käufer: Der Betrag im Kaufvertrag ist nicht mehr der Hauptbeweis. Der Wert wird durch eine offizielle Entscheidung des Finanzamtes (Rješenje o porezu na promet nepokretnosti
) bestätigt. Dies soll eine fiktive Preisaufblähung bei Geschäften verhindern.
Was geschieht mit denjenigen, die bereits einen Aufenthaltstitel haben? Die Regierung hat die Rechte bestehender Residenten durch eine Bestandsschutzregelung geschützt:
Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel vor Inkrafttreten des Gesetzes erhalten haben, gelten für die Verlängerung die alten Regeln. Sie müssen keine Immobilien auf 150.000 € zukaufen.
Wenn Sie im Jahr 2026 zum ersten Mal einen Antrag stellen, gilt für Sie die 150.000-Euro-Regel.
Hinweis: Diese preislichen Schwellenwerte gelten nicht für Staatsbürger der EU, Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins – für sie gibt es keine Preisvorgaben.
Der ursprüngliche Entwurf sah strenge Kriterien für Geschäftsführer vor, wie die obligatorische Einstellung von mindestens drei Mitarbeitern. In der finalen Fassung wurde dies durch eine finanzielle Schwelle ersetzt, um einen realen Beitrag des Unternehmens zum Steuersystem sicherzustellen.
Neues Schema für Geschäftsführer (D.O.O.): Um den Aufenthaltstitel als Geschäftsführer der eigenen Firma zu verlängern, muss folgende finanzielle Bedingung erfüllt sein:
Das Unternehmen muss Steuern und Abgaben in Höhe von mindestens 5.000 € pro Jahr gezahlt haben.
Dies entspricht etwa 417 € pro Monat. Faktisch ist dies eine legale Gebühr für den Residentenstatus, ohne die Notwendigkeit, Personal einzustellen oder komplexe Personalberichte abzugeben. Für Freelancer, die über eine D.O.O. oder als Einzelunternehmer (Preduzetnik) arbeiten, vereinfacht dies den Prozess, macht ihn jedoch teurer.
WICHTIG: Die Ausnahme für 2026 (Übergangsfrist)Gemäß den Übergangsbestimmungen wird die Anforderung, 5.000 € Steuern für das vorangegangene Kalenderjahr gezahlt zu haben, bis zum 1. Januar 2027 nicht angewendet für:
Geschäftsführer, die mindestens 51 % des Stammkapitals halten.
Einzelunternehmer (Preduzetnik).
Was bedeutet das in der Praxis? Wenn Sie Ihren „Business-Boravak“ im Laufe des Jahres 2026 verlängern, müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie 5.000 € Steuern für 2025 gezahlt haben. Dieses Jahr dient jedoch der Vorbereitung: Um 2027 verlängern zu können, müssen Ihre Steuerzahlungen für das aktuelle Jahr 2026 bereits die Summe von 5.000 € erreichen.
Hinweis: Diese finanziellen Anforderungen gelten nicht für Staatsbürger der EU, Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins.
3. IT-Spezialisten und Mediziner: Erleichterte Bedingungen
Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wurden die Barrieren für IT-Experten und medizinisches Personal gesenkt.
Keine Gehaltsobergrenze: Die Forderung nach einem Gehalt vom Dreifachen des Landesdurchschnitts wurde gestrichen.
Standardverträge: Ein regulärer Arbeitsvertrag über mindestens 12 Monate ist ausreichend.
Gehalt: Muss den Normen des Arbeitsgesetzes entsprechen (600 € für mittlere Qualifikation, 800 € für höhere Qualifikation).
Weg zur Niederlassungserlaubnis: IT-Spezialisten und Ärzte sind von der „3-Jahres-Reset-Regel“ befreit. Sie können ihren Aufenthalt kontinuierlich verlängern und nach 5 Jahren eine Niederlassungserlaubnis (ПМЖ) beantragen.
Wann treten die Änderungen in Kraft?
Alle oben genannten Änderungen wurden vom Parlament verabschiedet, im „Amtsblatt von Montenegro“ (Službeni list CG) veröffentlicht und sind vollumfänglich in Kraft getreten. Das Innenministerium (MUP) nimmt bereits Dokumente entgegen und trifft Entscheidungen auf Basis der Neufassung des Gesetzes.
Expertenempfehlung:
Für diejenigen, die verlängern: Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltung die Steuerzahlungen korrekt ausweist (für Geschäftsführer) und prüfen Sie das Vorliegen der steuerlichen Immobilienbewertung (für Eigentümer).
Für Neuankömmlinge: Beachten Sie, dass die Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit nun transparent, aber deutlich höher sind.
Montenegro bleibt ein offenes Land, konzentriert sich nun aber klar auf diejenigen, die bereit sind, langfristig in seine Wirtschaft und Infrastruktur zu investieren.