Entwickler unverkaufter Wohnungen in im Bau befindlichen Objekten werden mit einer Steuer von 1 % belegt, in fertigen Gewerbe-Wohnkomplexen mit 0,5 %. Eigentümer von temporären Objekten zahlen eine Steuer von 0,4 % ihres Wertes. Darüber hinaus werden auch geschlossene Terrassen in Wohnungen der Besteuerung unterliegen. Die Immobiliensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Budvaer Haushalts. Ihr Einnahmenteil wird in diesem Jahr 37,8 Mio. Euro betragen. Die Einnahmen aus der Steuererhebung werden auf 12,5 Mio. Euro erwartet.
