Ab dem 1. November 2026 benötigen Bürger Russlands, Weißrusslands, der Türkei und Saudi-Arabiens ein Visum für die Einreise nach Montenegro. Die erste Frage, die uns Wohnungseigentümer stellen: Befreit das Eigentum davon? Nein. Von der Visumpflicht befreit nur ein gültiger montenegrinischer Aufenthaltstitel (Daueraufenthalt) oder eine Niederlassungsbewilligung.
Nachfolgend – ohne Medienwiedergabe: Was genau in der Regierungsverordnung und im Gesetz über Ausländer steht, mit Verweisen auf die Artikel und offiziellen Texte. Wo keine offizielle Klarheit besteht, schreiben wir einfach: „nicht bestätigt“.
Aktuell zum 19. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.
Kurz
- Abdem 1. November 2026 benötigenBürger Russlands, Weißrusslands, der Türkei und Saudi-Arabiensein Visum. Das visafreie Reisen gemäß der Regierungsverordnung vom 23. Juli 2026 gilt „do 31. oktobra 2026“ – bis zum 31. Oktober 2026 [6][7][8]. FürChina gilt dasselbe für diejenigen, die ohne Visum in organisierten touristischen Gruppen reisten oder Dienstpassbücher nutzten (Art. 6) [6][8].
- Eine Wohnung in Montenegro befreit nicht von der Visumpflicht. Eine solche Ausnahme gibt es in der Verordnung nicht [6]. Befreit wird durcheinen gültigen Aufenthaltstitel oder eine Niederlassungsbewilligung – Artikel 9 Absatz 1 des Gesetzes über Ausländer [5].
- Für Bürgerder Ukraine ändert sich nichts: Visafreiheit für bis zu 90 Tage (Art. 1 der Verordnung über das Visumregime) [8].
- Aufenthaltstitel aufgrund von Immobilienbesitz aktuell: Steuerbemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer auf den Immobilienumsatzab 150.000 € (Art. 56) [4]. Details – in unseremRatgeber: Alle Gründe für den Aufenthaltstitel, Dokumente und Fristen.
- Das neue Gesetz über Ausländer ist derzeit nochein Entwurf (EPA 1219). Anwendung findet er erstmit dem Tag des Beitritts Montenegros zur EU (Art. 278) [1][2][3].
1. Was passiert ist: Verordnung vom 23. Juli 2026
Am 23. Juli 2026 hat die Regierung Montenegros Änderungen an der Uredbe o viznom režimu – der Verordnung über das Visumregime – verabschiedet. Der Beschluss wurde unter der Nummer 11-011/26-3016 gefasst und ohne Sitzung der Regierung angenommen [7].
Änderungen nach Artikeln der Verordnung [6]:
- Artikel 1a. Bürger der Türkei und Saudi-Arabiens können sich bis zu 30 Tage visafrei in Montenegro aufhalten – nun mit dem Vorbehalt „do 31. oktobra 2026. godine“, also bis zum 31. Oktober 2026.
- Neuer Artikel 3a. Bürger Russlands und Weißrusslands werden in einen separaten Artikel aufgenommen. Sie „mogu do 31. oktobra 2026. godine … boraviti u Crnoj Gori do 30 dana“ – können bis zum 31. Oktober 2026 gemäß internationalen Abkommen über gegenseitige Reisen von Bürgern bis zu 30 Tage in Montenegro verweilen.
- Artikel 6. Für China wurde die Frist „do 31. oktobra 2026“ zu den Ausnahmen für organisierte touristische Gruppen und Inhaber von Dienstpassbüchern hinzugefügt.
- Neuer Artikel 12c. Ab dem 31. Oktober 2026 kann die Visumbefreiung „ne može se uređivati posebnim aktima Vlade“ – nicht durch separate Akte der Regierung geregelt werden. Für saisonale Befreiungen gilt dieses Verbot bereits seit dem 1. Oktober 2026.
- Inkrafttreten.Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im „Amtsblatt von Montenegro“ in Kraft.
Zwei Kernbestimmungen wörtlich. Artikel 3a:
„Državljani Republike Bjelorusije i Ruske Federacije mogu do 31. oktobra 2026. godine, saglasno zaključenim međunarodnim ugovorima o uzajamnim putovanjima državljana, ulaziti, prelaziti preko teritorije i boraviti u Crnoj Gori do 30 dana, sa važećom putnom ispravom izdatom od nadležnih organa tih država.“
Übersetzung: Bürger Weißrusslands und Russlands können bis zum 31. Oktober 2026 gemäß internationalen Abkommen über gegenseitige Reisen von Bürgern mit einem gültigen, von den zuständigen Behörden dieser Staaten ausgestellten Reisedokument nach Montenegro einreisen, durch dessen Gebiet transitieren und sich bis zu 30 Tage dort aufhalten [6].
Artikel 12c:
„Oslobađanje od obaveze pribavljanja viza ne može se uređivati posebnim aktima Vlade Crne Gore od 31. oktobra 2026. godine, kao i od 1. oktobra 2026. godine za sezonska oslobađanja.“
Übersetzung: Die Befreiung von der Visumpflicht kann ab dem 31. Oktober 2026 nicht durch separate Akte der Regierung Montenegros eingeführt werden, und für saisonale Befreiungen gilt dies ab dem 1. Oktober 2026 [6].
Einfach ausgedrückt.Bis einschließlich 31. Oktober gelten weiterhin die alten Einreisebestimmungen. Ab dem 1. November ist nur eine Einreise mit Visum oder mit montenegrinischem Aufenthaltstitel (temporär oder permanent) möglich. Artikel 12c schließt nach seiner Formulierung offenbar die Möglichkeit aus, die visumfreie Einreise durch einzelne Regierungsentscheidungen – auch saisonal – einzuführen. Welche praktischen Auswirkungen dies hat, klären wir mit einem Juristen.
Warum der 1. November und nicht der 1. Oktober?
Im Sommer wurde in den Medien, darunter auch in unserem Juli-Artikel, das Datum 1. Oktober genannt. Im Text des Erlasses steht als letzter Tag der visumfreien Einreise jedoch „do 31. oktobra 2026“. Das bedeutet, dass ab dem 1. November ein Visum erforderlich ist. Das Datum 1. Oktober kommt im Erlass ebenfalls vor, bezieht sich aber auf die saisonalen Visumbefreiungen (Art. 12c) und nicht auf die Bürger der aufgeführten Länder.
2. Wer betroffen ist, ab welchem Datum und was benötigt wird
Zusammenfassung nach Staatsangehörigkeiten. „Aufenthaltstitel“ bezieht sich hier und fortlaufend auf montenegrinische Genehmigungen für temporären oder permanenten Aufenthalt: privremeni boravak und stalni boravak.
| Staatsangehörigkeit | Bis 31.10.2026 | Ab 01.11.2026 | Erforderlich für Einreise | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| Russland | visumfrei bis zu 30 Tagen (Art. 3a) | visumfrei – nein | Visumoder gültiger Aufenthaltstitel Montenegros | Uredba Art. 3a [6]; Gesetz über Ausländer Art. 9 Abs. 1 [5] |
| Belarus | visumfrei bis zu 30 Tagen (Art. 3a) | visumfrei – nein | Visumoder gültiger Aufenthaltstitel | Uredba Art. 3a [6]; Art. 9 Abs. 1 [5] |
| Türkei | visumfrei bis zu 30 Tagen (Art. 1a) | visumfrei – nein | Visumoder gültiger Aufenthaltstitel | Uredba Art. 1a [6]; Art. 9 Abs. 1 [5] |
| Saudi-Arabien | visumfrei bis zu 30 Tagen (Art. 1a) | visumfrei – nein | Visumoder gültiger Aufenthaltstitel | Uredba Art. 1a [6]; Art. 9 Abs. 1 [5] |
| China | visumfrei nur für organisierte Reisegruppen und Inhaber von Dienstpässen (Art. 6) | diese Ausnahmen entfallen | Visumoder gültiger Aufenthaltstitel | Uredba Art. 6 [6]; Art. 9 Abs. 1 [5] |
| Ukraine | visumfrei bis zu 90 Tagen (Art. 1) | unverändert | Pass; temporärer Schutz – bis 04.03.2027 | Uredba Art. 1 [8]; „Sl. list CG“ 27/2026 [13] |
Wie hoch die Visumgebühren sind, wo man den Antrag stellen muss und wie lange die Bearbeitung dauert, ist in unseren geprüften offiziellen Quellen nicht angegeben. Bitte erkundigen Sie sich bei der montenegrinischen Botschaft oder im Innenministerium. Wir führen keine Zahlen an, die nicht in offiziellen Dokumenten enthalten sind.
3. Eine Wohnung ist kein Visum. Ein Aufenthaltstitel – ja.
Das Recht auf Einreise regelt Artikel 9 des Gesetzes über Ausländer. Absatz 1 [5] lautet:
"Ein Ausländer darf mit einem gültigen ausländischen Reisedokument und einem gültigen Visum oder mit einem gültigen Reisedokument, zu dem er eine Genehmigung für temporären Aufenthalt, eine Genehmigung für temporären Aufenthalt und Arbeit bzw. eine Genehmigung für permanenten Aufenthalt besitzt, nach Montenegro einreisen, sich darin bewegen und sich dort aufhalten, sofern dieses Gesetz oder ein internationaler Vertrag nichts anderes vorsieht."
Übersetzung: Ein Ausländer kann mit einem gültigen ausländischen Pass und einem gültigen Visum in Montenegro einreisen, sich darin bewegen und sich dort aufhalten – oder mit einem gültigen Pass, zu dem er eine Genehmigung für temporären Aufenthalt, eine Genehmigung für temporären Aufenthalt und Arbeit oder eine Genehmigung für permanenten Aufenthalt besitzt, wenn dieses Gesetz oder ein internationaler Vertrag nichts anderes vorsieht.
Einfach ausgedrückt.Visum oder schwarzenischer Aufenthaltstitel (VNŽ) / Daueraufenthalt – ein dritter Weg ist in diesem Artikel nicht vorgesehen. Das Eigentum an Immobilien in Montenegro gewährt per se kein visumfreies Einreise Recht: Ausnahmen für Immobilieneigentümer sind in der Verordnung nicht enthalten [6]. Gewährt wird dieses Recht durch den VNŽ, einschließlich des VNŽ auf Basis von Immobilien [4].
Nach der Einreise mit Visum gilt weiterhin das Alte: Der Aufenthalt muss registriert werden. Wie dies mit der Touristensteuer zusammenhängt, haben wir in dem Artikel zur Registrierung des Aufenthalts und zur Touristensteuer erläutert. Die Existenz eines montenegrinischen VNŽ setzt bereits voraus, dass eine Registrierung vorliegt, sodass eine separate Registrierung des Aufenthalts nicht erforderlich ist.
Familie
Ist ein Visum für Ehepartner oder Kinder erforderlich, die keinen eigenen montenegrinischen VNŽ besitzen, wenn Sie selbst einen VNŽ haben? Ja, ein Visum ist erforderlich. Innerhalb des Landes können Sie Ihren Familienangehörigen (Ehegatten/Ehegattin, Kindern) später einen VNŽ beantragen. Wie man VNŽ für Familienangehörige beantragt, ist im Hub unter dem Abschnitt „Familienzusammenführung“ erläutert.
4. Ihr Szenario
Vier typische Situationen. In jedem Fall: Was ändert sich, was ist jetzt zu tun und wo finden Sie weitere Details.
Ich besitze eine Wohnung, habe aber keinen VNŽ
- Was ändert sich.Ab dem 1. November 2026 ist für die Einreise ein Visum erforderlich [6]. Eine Wohnung befreit nicht davon.
- Was Sie jetzt tun sollten. Suchen Sie den Steuerbescheid über den Umsatz von Immobilien bezüglich Ihres Kaufs ein und prüfen Sie die Steuerbemessungsgrundlage. Wenn diese mindestens 150.000 € beträgt, besteht für Sie die Grundlage für einen VNŽ auf Basis von Immobilien (Art. 56) [4]. Ist sie niedriger, dient die Wohnung nicht als Grundlage für einen VNŽ: Es verbleibt das Visum oder eine andere Grundlage.
- Weitere Informationen. Prüfen Sie, ob Sie infrage kommen – dauert zwei Minuten, keine Kontaktdaten sind erforderlich. Alle Grundlagen und Dokumente finden Sie im Leitfaden zum VNŽ.
Ich kaufe gerade
- Was ändert sich. Für den VNŽ auf Basis von Immobilien wird die Schwelle anhand der Steuerbemessungsgrundlage im Steuerbescheid über den Umsatz von Immobilien berechnet, nicht anhand des Preises im Vertrag [4]. Der Objektpreis und die Steuerbemessungsgrundlage sind unterschiedliche Werte.
- Was Sie jetzt tun sollten. Sehen Sie sich Objekte ab 150.000 € an, beachten Sie jedoch: Der Objektpreis entspricht nicht der Steuerbemessungsgrundlage; lassen Sie diese von einem Anwalt und der Finanzbehörde der Gemeinde überprüfen. Die Kosten für den Transaktionsprozess zusätzlich zum Objektpreis berechnen wir im Leitfaden „Gesamtkosten des Kaufs“.
- Weitere Informationen. VNŽ auf Basis von Immobilien: Schwelle von 150.000 € – welche Objekte infrage kommen, Anteile, Dokumente. Sammlungen: Wohnungen in Montenegro, Wohnungen in Budva.
Ich habe einen gültigen VNŽ
- Was ändert sich. Für die Einreise ändert sich nichts: Reisepass und VNŽ (Art. 9 Abs. 1) [5]. Das ausgestellte Dokument gilt bis zum Ende der Frist, für die es ausgestellt wurde (Art. 218a) [4].
- Was Sie jetzt tun sollten. Achten Sie auf die Tage außerhalb des Landes. Gemäß dem aktuellen Artikel 65 erlischt der temporäre VNŽ, wenn der Ausländer während seiner Gültigkeitsdauer „boravi van Crne Gore duže od 30 dana“ – also länger als 30 Tage außerhalb Montenegros verweilt (Abs. 1 Nr. 3) [5]. Wichtig: Die Tage werden kumulativ pro Jahr gezählt, nicht am Stück. Es gibt zudem die Regel „bis zu 90 Tage mit Polizeianzeige“ – die Polizei muss schriftlich informiert werden vor der Ausreise aus Montenegro, wenn Sie beabsichtigen, länger als 30 Tage, aber weniger als 90 Tage im Jahr abwesend zu sein. Planen Sie Ihre Reisen daher im Voraus.
- Weitere Informationen. Die Anforderungen für die Verlängerung finden Sie im Abschnitt des Hubs „Wie man beantragt und verlängert“.
Mein VNŽ läuft aus
- Was ändert sich. Wenn der VNŽ auf Basis von Immobilien vor den Änderungen 3/26 ausgestellt wurde, wird er nach dem Gesetz in der alten Fassung verlängert (Art. 217b) [4]. Für die Verlängerung auf Basis von Immobilien muss bestätigt werden, dass die Steuern während der VNŽ-Gültigkeit bezahlt wurden (Art. 64 in der Fassung 3/26) [4]. Für Firmeninhaber und Direktoren mit einem Anteil von mehr als 51 % sind für die Verlängerung bezahlte Steuern und Beiträge in Höhe von 5.000 € pro Jahr erforderlich (Art. 70 Abs. 4) [4].
- Was Sie jetzt tun sollten. Sammeln Sie Nachweise über die Steuerzahlung im Voraus und verpassen Sie nicht das Verlängerungsfenster – die Fristen für die Antragstellung sind im Hub erläutert. Falls der VNŽ abläuft, ist ab dem 1. November wieder die Einreise mit Visum erforderlich.
- Weitere Informationen. Wie man VNŽ beantragt und verlängert.
5. Zeitplan
Von den Änderungen 3/26 bis zum 1. November
Nur Daten aus offiziellen Dokumenten.
- 31.12.2025
Das Parlament hat Änderungen am Ausländergesetz verabschiedet.
Gesetz über die Änderungen 3/26
- 09.01.2026
Die Änderungen wurden im „Sl. list CG“ 3/26 veröffentlicht.
Treten am achten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft
- 04.03.2026
Befristeter Schutz für ukrainische Staatsbürger – bis zum 04.03.2027.
„Sl. list CG“ 27/2026
- 10.03.2026
„Sl. list CG“ 33/26: Artikel 175a des Ausländergesetzes wurde umbenannt.
- 23.07.2026
Die Regierung hat Änderungen an der Verordnung über das Visumregime verabschiedet.
Stellungnahme Nr. 11-011/26-3016
- 01.09.2026
Der Gesetzentwurf EPA 1181 wurde dem Parlament vorgelegt: Daueraufenthaltskarte für EU-Bürger, die mindestens 250.000 € investieren.
- 15.09.2026
Die Parlamentsausschüsse haben den Gesetzentwurf EPA 1181 geprüft.
Keine Plenarabstimmung
- 01.10.2026
Saisonale Visumbefreiungen können nicht mehr durch separate Regierungsakte eingeführt werden.
Verordnung, Art. 12c
- 08.10.2026
Die Regierung hat den Entwurf eines neuen Ausländergesetzes gebilligt.
EPA 1219, im Verfahren
- 31.10.2026
Letzter tag visumfreier Einreise für Staatsbürger Russlands, Weißrusslands, der Türkei und Saudi-Arabiens sowie für chinesische Ausnahmen gemäß Artikel 6.
- 01.11.2026
Für die Einreise ist ein Visum oder eine montenegrinische Daueraufenthalts-/Aufenthaltskarte erforderlich.
- Tag des Beitritts zur EU
Ab diesem Datum wird das neue Ausländergesetz angewendet, sofern es verabschiedet wird.
Es gibt kein Datum, wir prognostizieren keines
6. Was sich nach dem EU-Beitritt ändert: Der Gesetzentwurf EPA 1219
Die Regierung billigte ihn am 8. Oktober 2026; er befindet sich im parlamentarischen Verfahren (EPA 1219). Der Text kann sich noch ändern. Das Gesetz tritt erst mit dem Tag des EU-Beitritts Montenegros in Kraft (Art. 278). Bis dahin gilt das aktuelle Gesetz.
Wann es in Kraft tritt
„Ovaj zakon stupa na snagu osmog dana od dana objavljivanja u „Službenom listu Crne Gore", a primjenjivaće se danom pristupanja Crne Gore Evropskoj uniji.“
Übersetzung: Das Gesetz tritt am achten Tag nach der Veröffentlichung im „Službeni list Crne Gore“ in Kraft und wird ab dem Tag des Beitritts Montenegros zur Europäischen Union angewendet (Art. 278) [3].
In einfachen Worten. Selbst wenn das Parlament das Gesetz morgen verabschiedet, beginnt die Anwendung erst nach dem EU-Beitritt. Wann dies geschieht, prognostizieren wir nicht.
Was passiert mit bereits ausgestellten Aufenthaltstiteln
Im Entwurf fehlen Übergangsbestimmungen zu bereits ausgestellten Aufenthaltstiteln, zur Anrechnung der Wohnjahre und zur Aufhebung des alten Gesetzes: Das abschließende Kapitel XVI besteht nur aus einem einzigen Artikel 278 [3]. Wie alte Aufenthaltstitel und Wohnjahre in das neue System übernommen werden, sagt der Entwurf nicht, und wir wollen keine Spekulationen anstellen. Nach dem geltenden Gesetz bleiben bereits erteilte Genehmigungen bis zum Ende der ihnen verliehenen Laufzeit gültig (Art. 218a) [4].
Aktuell und im Entwurf
| Thema | Aktuell (geltendes Gesetz) | Im Entwurf (EPA 1219) |
|---|---|---|
| 30 Tage im Ausland | Befristete Aufenthaltsgenehmigung erlischt (Art. 65) – Ausnahme: „Regel bis zu 90 Tagen mit Polizeianzeige vor Ausreise aus Montenegro“ | Eine solche Grundlage existiert nicht (Art. 88) |
| Einheitliche Genehmigung für Aufenthalt und Arbeit | — | bis zu 1 Jahr, bei Verlängerung bis zu 2 Jahren bei Vollbeschäftigung (Art. 89) |
| Jobverlust | — | Die Genehmigung wird nicht entzogen bei Arbeitslosigkeit bis zu 3 Monaten, bis zu 6 Monaten – wenn der Ausländer mindestens 2 Jahre im Land ist (Art. 87 Abs. 2) |
| Daueraufenthalt | 5 Jahre; Abwesenheit nicht länger als 10 Monate insgesamt oder 6 Monate am Stück (Art. 86) | 5 Jahre; Abwesenheiten kürzer als 6 Monate am Stück und nicht länger als 10 Monate insgesamt (Art. 158, 160) |
| Schwellenwert für Immobilien | 150 000 € Steuerbemessungsgrundlage (Art. 56) | 150 000 € (Art. 70) |
| Digitaler Nomade | 2 Jahre + Verlängerung um bis zu 2 Jahre, neue Genehmigung nach 6 Monaten (Art. 60a) | dasselbe (Art. 80) |
| Kurzzeitaufenthalt | — | 90 Tage in beliebigen 180 Tagen (Art. 41) |
| Einreise mit Daueraufenthaltskarte | Reisepass und Daueraufenthaltskarte (Art. 9) | dasselbe (Art. 9); Bei gültiger Daueraufenthaltskarte oder Visum D kann die Einreise verweigert werden, nur wenn kein gültiger Reisepass vorliegt (Art. 8) |
Ein Bindestrich bedeutet, dass wir das Thema nicht vergleichen: In den geprüften Quellen gibt es keine Norm, mit der ein Vergleich korrekt wäre. Der Vergleich basiert auf den Texten [3], [4] und [5].
Das Auffälligste für Eigentümer: Im Entwurf fehlt die Regel von 30 Tagen im Ausland. Doch solange der Entwurf noch nicht in Kraft ist, gilt diese Regel voll und ganz. Wie sich die Reform bereits auf den Markt ausgewirkt hat, haben wir in dem Artikel darüber, wie das Gesetz den Markt beeinflusst hat.
Einzeln: Entwurf EPA 1181 und „250 000 €“
Im Parlament gibt es noch einen weiteren Entwurf – EPA 1181. Er führt eine Daueraufenthaltskarte mit Arbeitsrecht für Bürger der EUein, die mindestens 250 000 € investieren (Art. 70g) [9]. Der Entwurf wurde am 1. September 2026 eingebracht, die Ausschüsse haben ihn am 15. September geprüft, eine Plenarabstimmung fand nicht statt [10][11]. Er betrifft keine Bürger Russlands, Weißrusslands und der Türkei: „Daueraufenthaltskarte für 250 Tausend für alle“ bezieht sich nicht darauf.
7. Fallstricke
Neun Fehler, die wir in Kundenfragen und in Nachrichtenberichten sehen.
- „Eine Wohnung gibt visumfreien Zugang.“ Nein. Die Einreise erfolgt mit Visum oder mit Daueraufenthaltskarte/Daueraufenthalt (Art. 9), Ausnahmen für Eigentümer sind in der Verordnung nicht vorgesehen [5][6].
- „Der Schwellenwert wird nach dem Vertragspreis berechnet.“ Nein, nach der Steuerbemessungsgrundlage im Beschluss über die Steuer auf den Immobilienumsatz (Art. 56) [4].
- „30 Tage außerhalb Montenegros – kein Problem“ oder „kann der Polizei später Bescheid sagen und 90 Tage fehlen“. Nach geltendem Artikel 65 erlischt die zeitlich befristete Daueraufenthaltskarte in diesem Fall [5]. Ausnahme „bis zu 90 Tage mit Polizeianzeige vor der Reise außerhalb Montenegros“.
- „Im Entwurf gibt es keine 30-Tage-Regel, also kann man es schon tun.“ Nein: Der Entwurf gilt erst ab dem Beitritt zur EU (Art. 278) [3].
- „Das neue Gesetz rettet meinen alten Daueraufenthalt.“ Es gibt keine Übergangsbestimmungen im Entwurf [3].
- „China ist jetzt komplett visumpflichtig“ oder „China ist nicht betroffen“. Betroffen sind nur die Ausnahmen des Artikels 6 – organisierte touristische Gruppen und Dienstpass-Inhaber [6].
- „Verlängere ich auf einer anderen Grundlage.“ Bei der Verlängerung kann die Grundlage nach allgemeiner Regel nicht geändert werden – ausführlich in unserem Artikel zur Daueraufenthaltskarte.
- Geschäftsführender Eigentümer ohne 5 000 € Steuern und Beiträge pro Jahr. Die Verlängerung wird nicht genehmigt (Art. 70 Abs. 4) [4].
- „Die Daueraufenthaltskarte ist abgelaufen, aber die Wohnung bleibt bestehen.“ Ab dem 1. November muss mit Visum eingereist werden – dies ergibt sich aus Artikel 9 [5].
8. Was Sie bis zum 31. Oktober tun sollten
- Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Daueraufenthaltskarte, falls vorhanden.
- Zählen Sie die Tage, die Sie außerhalb Montenegros verbracht haben.
- Finden Sie den Beschluss über die Steuer auf den Immobilienumsatz zu Ihrem Kauf und prüfen Sie darin die Steuerbemessungsgrundlage.
- Sammeln Sie Nachweise über die Zahlung von Steuern während der Gültigkeit der Daueraufenthaltskarte.
- Wenn Sie keine Daueraufenthaltskarte haben, entscheiden Sie, was für Sie passt: Visum oder Grundlage für eine Daueraufenthaltskarte.
- Gehen Sie den Checkliste zur Vorbereitung auf eine Daueraufenthaltskarte aufgrund von Immobilienbesitz durch.
- Stellen Sie eine Frage an einen Anwalt oder uns.
9. Häufig gestellte Fragen
Ab wann benötigen russische Staatsbürger ein Visum für Montenegro?
Ab dem 1. November 2026: Das visafreie Reisen bis zu 30 Tagen gilt „do 31. oktobra 2026“ (Verordnung über das Visumregime, Art. 3a).
Und für Bürger Weißrusslands?
Genauso wie für russische Staatsbürger: Ab dem 1. November 2026 ist ein Visum oder ein montenegrinischer Aufenthaltstitel (Befristet/Unbefristet) erforderlich (Verordnung, Art. 3a).
Ist ein Visum für türkische Staatsbürger erforderlich?
Ja, ab dem 1. November 2026: In Art. 1a der Verordnung wurde die Frist „do 31. oktobra 2026“ hinzugefügt. Dies gilt auch für Staatsbürger Saudi-Arabiens.
Gilt dies auch für China?
Ja, jedoch nur im Hinblick auf Ausnahmen gemäß Art. 6 der Verordnung: Nach dem 31. Oktober 2026 gilt das Visumfreireisen für organisierte touristische Gruppen und Inhaber von Dienstpässen nicht mehr.
Ändert sich etwas für ukrainische Staatsbürger?
Nein: Visumfreies Reisen bis zu 90 Tagen (Art. 1 der Verordnung). Der vorübergehende Schutz gilt bis zum 4. März 2027 („Sl. list CG“ 27/2026).
Ich habe eine Wohnung in Montenegro. Brauche ich ein Visum?
Ja, wenn Sie keinen montenegrinischen Befristeten oder Unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen. Die Verordnung sieht keine Ausnahmen für Immobilienbesitzer vor; die Einreise erfolgt mit Visum oder mit Aufenthaltstitel (Art. 9 des Gesetzes über Ausländer).
Ersetzt der Befristete Aufenthaltstitel das Visum?
Ja. Gemäß Art. 9 Abs. 1 des Gesetzes über Ausländer erfolgt die Einreise mit Reisepass und Genehmigung zum befristeten Aufenthalt, zur Aufenthalt- und Arbeitstätigkeit oder zum unbefristeten Aufenthalt. Eine separate Klarstellung des Innenministeriums liegt bisher nicht vor.
Welche Grenze gilt für den Befristeten Aufenthaltstitel aufgrund von Immobilien?
Die Bemessungsgrundlage für die Steuer auf den Immobilienumsatz beträgt 150.000 € (Art. 56 des Gesetzes über Ausländer). Dies ist nicht der Vertragspreis, sondern der Betrag im Steuerbescheid.
Mein Befristeter Aufenthaltstitel aufgrund von Immobilien wurde bis einschließlich 2026 ausgestellt. Nach welchen Regeln wird er verlängert?
Nach dem Gesetz in der Fassung vor den Änderungen durch Gesetz Nr. 3/26 (Art. 217b). Die Bestätigung der Grenze von 150.000 € ist nicht erforderlich.
Darf man länger als 30 Tage aus Montenegro reisen?
Gemäß der geltenden Art. 65 erlischt der befristete Aufenthaltstitel in diesem Fall. Ausnahme: „bis zu 90 Tage unter vorheriger Anmeldung bei der Polizei vor der Reise außerhalb Montenegros“.
Wann tritt das neue Gesetz über Ausländer in Kraft?
Dies ist ein Entwurf (EPA 1219). Gemäß dessen Art. 278 findet er Anwendung ab dem Tag des Beitritts Montenegros zur EU. Wir prognostizieren kein Beitreten-Datum.
Was passiert mit meinem Befristeten Aufenthaltstitel nach dem EU-Beitritt?
Übergangsbestimmungen sind im Entwurf nicht enthalten. Nach dem geltenden Gesetz bleiben ausgestellte Genehmigungen bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit gültig (Art. 218a).
Wie geht es weiter
Visa ab dem 1. November sind kein Grund zur Panik, aber ein Grund, Ihre Dokumente zu überprüfen. Wenn Sie bereits einen Befristeten Aufenthaltstitel haben, ist es wichtig, die Verlängerung nicht zu verpassen und die Tage im Ausland zu beachten. Wenn nicht, klären Sie im Voraus, was für Sie geeignet ist: ein Visum für kurze Reisen oder eine Grundlage für einen Befristeten Aufenthaltstitel. Wir prüfen jede Woche offizielle Quellen und aktualisieren den Artikel, sobald die Nummer der Veröffentlichungsverordnung, Klarstellungen des Innenministeriums oder Neuigkeiten zum Gesetzentwurf vorliegen.
Überprüfen Sie, ob Sie für einen Befristeten Aufenthaltstitel in Frage kommen
Zwei Minuten, Kontaktangaben sind nicht erforderlich.
Wir finden ein Objekt für den Befristeten Aufenthaltstitel
Der Objektpreis entspricht nicht der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie vor dem Abschluss des Geschäfts achten sollten.
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Quellen
- [1] Regierung Montenegros, Mitteilung zu Entscheidungen vom 08.10.2026
- [2] Parlament Montenegros, Entwurf des Gesetzes über Ausländer, EPA 1219
- [3] Predlog zakona o strancima (Regierungstext)
- [4] Zakon o izmjenama i dopunama Zakona o strancima, „Sl. list CG“ 3/26
- [5] Zakon o strancima, zusammengefasster Text (Herausgeber „Pravni ekspert“, veröffentlicht auf gov.me am 14.05.2026; inoffizielle Konsolidierung)
- [6] Predlog uredbe o izmjeni i dopunama Uredbe o viznom režimu
- [7] Regierungsbeschluss Nr. 11-011/26-3016 vom 23.07.2026
- [8] Uredba o viznom režimu, zusammengefasste Fassung des Außenministeriums (Mai 2026)
- [9] Entwurf der Änderungen des Gesetzes über Ausländer, EPA 1181
- [10] Bericht des Ausschusses für politische Systeme, 15.09.2026
- [11] Bericht des Legislativausschusses, 15.09.2026
- [12] Zakon o izmjeni Zakona o strancima, „Sl. list CG“ 33/26
- [13] „Sl. list CG“ 27/2026, Register
- [14] Entwurf eines Beschlusses über vorübergehenden Schutz (Ukraine)
Das Material dient nur Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Gesetzgebung und ihre praktische Anwendung ändern sich; klären Sie vor einer Reise oder einem Geschäft bitte einen Rechtsanwalt und das Innenministerium.
